Für alle Personen, die Ihr Kind vom Hort abholen dürfen, benötigen wir eine schriftliche Abholberechtigung. Diese kann aber auch formlos für einen Tag oder als Dauervollmacht bei uns schriftlich hinterlegt werden, wenn sich die abholberechtigten Personen ändern. Uns unbekannte, abholberechtigte Personen müssen den Personalausweis vorlegen. Bitte halten Sie Ihre Telefonnummern immer aktuell.
Bitte informieren Sie uns, sollte Ihr Kind die Einrichtung an einzelnen Tage oder über eine längere Zeit nicht besuchen, z. B. bei Krankheit.