Die Aufsichtspflicht beginnt, sobald sich ihr Kind bei der Erzieherin persönlich angemeldet hat. Die Aufsichtspflicht endet, wenn das Kind abgeholt ist bzw. wenn es nach Absprache den Hort verlässt. Bei der Frühhortbetreuung endet die Aufsichtspflicht, wenn das Kind den Frühhort zum regulären Unterricht verlässt. Bei gemeinsamen Veranstaltungen mit Eltern, Erzieherinnen und Kindern innerhalb und außerhalb unserer Einrichtung obliegt die Aufsichtspflicht bei den Eltern.